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An dieser Stelle erfahren Sie Wissenswertes aus der Ermittlungsarbeit, Beweissicherung und Rechtsprechung

„Erstattung von Detektivkosten:
Lässt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen eines konkreten Verdachts von einem Detektiv überwachen, so muss der Arbeitnehmer, wenn er der vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird, unter Umständen die Kosten für den Detektiv ersetzen. „
 

 

Vertrauenstest bei Verkäufern:
Verkäufer an der Kasse dürfen durch Detektive getestet werden, ohne dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Das Bundesarbeitsgericht Erfurt bestätigte die Überprüfung von Kassiererinnen hinsichtlich der korrekten Eingabe der Preise.


Stalking:
Der Tatbestand "Nachstellung" wird als § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Die beschlossene Gesetzesvorlage 16/3641 droht demjenigen mit Strafe, der einen Menschen ohne dessen Willen z. B. anruft, schreibt oder beobachtet.

Natürlich und sehr gern stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Linktipp:

" Sie finden uns im Detekteien-Verzeichnis "